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   BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51   

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https://dejure.org/1952,3720
BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51 (https://dejure.org/1952,3720)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1952 - 4 StR 735/51 (https://dejure.org/1952,3720)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1952 - 4 StR 735/51 (https://dejure.org/1952,3720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung auf den Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr - Unvermeidbarkeit eines Unfalles wegen Schlaglöchern im Sommerweg - Allgemeine Verpflichtung des Überholenden zur Verbindungsaufnahme mit dem zu Überholenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 19.03.1928 - II 193/28

    1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der

    Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51
    Diesen Antrag durfte der Tatrichter in den Urteilsgründen bescheiden (RGSt 62, 76); er hat ihn darin als für die Beurteilung der Schuldfrage unerheblich bezeichnet und dies auch begründet.
  • BGH, 09.03.1951 - 4 StR 48/51

    Folgen einer Pflichtverletzung durch Zusammenstoßens von Radfahrern i.S.d. § 222

    Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51
    Als voraussehbar ist im allgemeinen nicht nur die regelmässige, sondern auch eine nur mögliche Folge des fahrlässigen Verhaltens zuzurechnen (Urt vom 9. März 1951 - 4 StR 48/51).
  • RG, 07.01.1937 - 2 D 763/36

    1. Der Geschlechtsverkehr eines deutschblütigen Staatsangehörigen mit einem

    Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51
    Die Berufung der Revision auf den sog. Vertrauensgrundsatz des § 1 StVO (vgl. darüber RGSt 71, 28) muss gegenüber solchen Verkehrsteilnehmern versagen, die sich erkennbar an die Verkehrsvorschriften nicht halten und damit das Vertrauen rechtsmässigen Verhaltens offensichtlich nicht rechtfertigen.
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52

    Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei

    Strengere Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Verkehr sind bei offensichtlich unachtsamen (BGH 4 StR 735/51 vom 27. März 1952), ersichtlich gebrechlichen oder körperbehinderten Personen (§ 2 StVZO) und kleinen Kindern zu stellen, unter Umstanden, je nach ihrem Verhalten, auch bei Jugendlichen.
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