Rechtsprechung
BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,3720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berufung auf den Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr - Unvermeidbarkeit eines Unfalles wegen Schlaglöchern im Sommerweg - Allgemeine Verpflichtung des Überholenden zur Verbindungsaufnahme mit dem zu Überholenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 19.03.1928 - II 193/28
1. Muß ein Beweisantrag, der vor Schluß der Beweisaufnahme "für den Fall der …
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51
Diesen Antrag durfte der Tatrichter in den Urteilsgründen bescheiden (RGSt 62, 76); er hat ihn darin als für die Beurteilung der Schuldfrage unerheblich bezeichnet und dies auch begründet. - BGH, 09.03.1951 - 4 StR 48/51
Folgen einer Pflichtverletzung durch Zusammenstoßens von Radfahrern i.S.d. § 222 …
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51
Als voraussehbar ist im allgemeinen nicht nur die regelmässige, sondern auch eine nur mögliche Folge des fahrlässigen Verhaltens zuzurechnen (Urt vom 9. März 1951 - 4 StR 48/51). - RG, 07.01.1937 - 2 D 763/36
1. Der Geschlechtsverkehr eines deutschblütigen Staatsangehörigen mit einem …
Auszug aus BGH, 27.03.1952 - 4 StR 735/51
Die Berufung der Revision auf den sog. Vertrauensgrundsatz des § 1 StVO (vgl. darüber RGSt 71, 28) muss gegenüber solchen Verkehrsteilnehmern versagen, die sich erkennbar an die Verkehrsvorschriften nicht halten und damit das Vertrauen rechtsmässigen Verhaltens offensichtlich nicht rechtfertigen.
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52
Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei …
Strengere Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Verkehr sind bei offensichtlich unachtsamen (BGH 4 StR 735/51 vom 27. März 1952), ersichtlich gebrechlichen oder körperbehinderten Personen (§ 2 StVZO) und kleinen Kindern zu stellen, unter Umstanden, je nach ihrem Verhalten, auch bei Jugendlichen.